Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Neumarkt i.d.OPf.
Zwölf Männer und Frauen wurden am 17. November bei einem festlichen Gottesdienst in der Christuskirche in ihr Amt als Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen eingeführt.
Der Kirchenvorstand unserer Kirchengemeinde besteht aus zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern und den Pfarrpersonen der Gemeinde. Von den ehrenamtlichen Kirchenvorstehern wurden neun direkt gewählt und drei durch das neu gewählte Gremium berufen. Seine Amtsperiode dauert sechs Jahre (2024 - 2030). Die geheime Wahl fand am 20. Oktober 2024 statt.
Inhaltsverzeichnis
Gewählt und berufen
Kirchenvorstand
Kirchenvorstand
Kirchenvorstand
Kirchenvorstand
Bauausschuss, Dekanatssynode, Fundraising-Team
Kirchenvorstand
Kirchenvorstand
Kirchenvorstand
Kirchenvorstand
Kirchenvorstand
Kirchenvorstand
Kirchenvorstand
Kirchenvorstand
Mitglieder kraft Amtes
Kirchengemeinde/Dekanat
⌂ Kapuzinerstraße 4 • 92318 Neumarkt
Seelsorgegebiet: Sprengel 1
Kirchengemeinde
Geschäftsführender Pfarrer, Vorsitz Kirchenvorstand
⌂ Kapuzinerstraße 4 • 92318 Neumarkt
Seelsorgegebiet: Sprengel 2
Kirchengemeinde
Kinder- und Jugendarbeit
⌂ Kapuzinerstraße 4 • 92318 Neumarkt
Seelsorgegebiet: Sprengel 3
Organisation des Kirchenvorstands
Sitzungen
Die Sitzungen des Kirchenvorstands finden einmal monatlich jeweils um 19 Uhr im Evangelischen Zentrum statt. Die Sitzungen sind in der Regel im ersten Teil öffentlich. Die Termine, oft der erste Dienstag oder Mittwoch im Monat, finden Sie hier. Meist berichten wir zur Tagesordnung vorab auf der Startseite unter 'Aktuelle Themen'.
Kontakt zum Kirchenvorstand
- Postanschrift:
Kirchenvorstand
Evangelisch-Lutherisches Pfarramt
Kapuzinerstraße 4
92318 Neumarkt - per E-Mail direkt an:
Vorsitzenden des Kirchenvorstands
Pfarrer Michael Murner
Ein Anliegen können Sie auch direkt an das jeweilige Mitglied des Kirchenvorstands per E-Mail senden.
Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium der evangelischen Kirchengemeinde. Er setzt sich für die Bedürfnisse der Gemeindeglieder ein und repräsentiert die Evangelische Kirche vor Ort. Der KV trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktionen, für rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde.
Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sind im Gottesdienst beteiligt, sie gestalten Kontakte zu Menschen am Ort, zur politischen Gemeinde und zu Vereinen. Sie beraten in den monatlichen KV-Sitzungen und in weiteren Arbeitsgruppen und Ausschüssen über die Zukunft unserer Kirchengemeinde.
Der KV berät über die Gestaltung der Gottesdienste, die Gottesdienstorte und Gottesdienstzeiten. Er berät und beschließt, was nötig ist für die Förderung eines lebendigen Gemeindelebens, an dem alle Generationen Anteil haben können.
Darüber hinaus wirkt der Kirchenvorstand mit bei allen Personalentscheidungen, die die Kirchengemeinde und ihre Einrichtungen, z.B. unsere Kindertagesstätten, betreffen. Der KV zeichnet ebenso verantwortlich für die Haushaltsplanung der Kirchengemeinde.
Der Kirchenvorstand unserer Kirchengemeinde besteht aus 12 ehrenamtlichen Mitgliedern und den Inhabern der vier Gemeindepfarrstellen. Von den ehrenamtlichen Kirchenvorstehern werden neun direkt gewählt und drei durch das neu gewählte Gremium berufen. Eine Wahlperiode dauert sechs Jahre.
Eine Darstellung des Kirchenvorstands und der Kirchenvorstandsarbeit finden Sie auch unter www.kirchenvorstand-bayern.de
